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Unternehmen können wegen mangelhafter Leistungserfüllung von Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Erfahren Sie mehr über die rechtlichen Grundlagen und Konsequenzen.
Seit dem 1. Oktober gilt in Baden-Württemberg die neue Verwaltungsvorschrift Beschaffung. Sie beinhaltet deutlich höhere Wertgrenzen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat kürzlich den „Zweiter Fortschrittsbericht zur Umsetzung der Start-up-Strategie der Bundesregierung“ herausgegeben. 80 Prozent der Strategie von 2022 seien bereits umgesetzt.
Öffentliche Vergaben sollen einfacher und schneller werden. Nun hat das Bundeswirtschaftsministerium den Referentenentwurf für entsprechende Gesetzesänderungen in die Bundesressorts versandt.
Mit strukturierten Teilnahme-Entscheidungen konzentrieren Sie Ihre Kraft auf Ausschreibungen, bei denen sich die Teilnahme lohnt und erhöhen unmittelbar Ihre Gewinnchancen.
Über Negativlisten könnten die Bundesländer eine grüne Beschaffung ohne umweltschädliche Einweg-Produkte steuern. Berlin, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben diese Maßnahme ergriffen.
Mit der neuen Ökodesign-Verordnung der EU sollen nachhaltige Produkte zur Selbstverständlichkeit im EU-Binnenmarkt werden. Auch die öffentlichen Haushalte werden verpflichtet, nachhaltiger beschaffen.
Noch bis zum 26. September ist es möglich, sich für die European Innovation Procurement Awards zu bewerben. Der European Innovation Council (EIC) vergibt Preise in zwei Kategorien.
Das Land Niedersachsen will die Wertgrenzen für Liefer- und Dienstleistungen auf 10.000 Euro, für Bauleistungen auf 15.000 Euro erhöhen. Bis zu dieser Grenze soll direkt vergeben werden können.
Bleiben Sie auch bei unternehmensbezogenen Unterlagen wachsam und vertrauen Sie nicht zu voreilig auf das Mittel der Nachforderung. Lesen Sie, wie sie Vergabeausschlüsse vermeiden.
Die Corona-Pandemie ist vor Gericht noch nicht zu Ende. Nach einem Urteil des OLG Köln soll der Bund rund 86 Millionen Euro zahlen. Der Bundesgerichtshof soll den Fall nun endgültig klären.
Die EU prüft die Einhaltung ihrer Vergabe-Richtlinien. Aus Deutschland liegen jetzt Zahlen und Analysen für 2022 vor, die Aufschluss über die Vergabepraxis geben.
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