Vergabearten
Sowohl das nationale als auch das europäische Vergaberecht kennen verschiedene Verfahrensarten. Vorrangig sind bei nationalen Vergaben die öffentliche Ausschreibung und die beschränkte Ausschreibung, bei europaweiten Vergaben das offene Verfahren und das nicht offene Verfahren. Die freihändige Vergabe (national) bzw. das Planungsverfahren/die Verhandlungsvergabe (europaweit) sind hingegen nur bei Vorliegen besonderer, gesetzlich abschließend bestimmter Voraussetzungen zulässig. Das europäische Vergaberecht kennt die weiteren Verfahrensarten wettbewerblicher Dialog und Innovationspartnerschaft, die in der Praxis allerdings eine untergeordnete Rolle spielen.
- Beschränkte Ausschreibung
- Freihändige Vergabe
- Innovationspartnerschaft
- Nicht offenes Verfahren
- Offenes Verfahren
- Öffentliche Ausschreibung
- Verhandlungsverfahren/Verhandlungsvergabe
- Wettbewerblicher Dialog
Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte
Sie haben Fragen?
Kontakt