Vergabelexikon
Nachtrag
Der Auftraggeber kann im Rahmen eines Nachtrags weitere Leistungen fordern, die im Vertrag nicht vorgesehen sind. Der Auftragnehmer hat dann einen Anspruch auf besondere Vergütung nach Maßgabe der jeweiligen vertraglichen Bestimmung und im Rahmen der Vorgaben der VOL/B bzw. VOB/B.
Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte
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