Fristen
Im Vergabeverfahren sind besondere Fristen zu beachten. Die Angebotsfrist bezeichnet die Frist für den Eingang der Angebote beim öffentlichen Auftraggeber, die Bewerbungsfrist die Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge. Für den Zeitraum der Bindefrist sind die Bieter an ihre Angebote gebunden. Ihr entspricht die Zuschlagsfrist, die den Zeitraum bis zur Erteilung des Zuschlags bezeichnet. Schließlich regelt das Vergaberecht die so genannte Stillhaltefrist. Sie entspricht dem Zeitpunkt zwischen der Information an diejenigen Bieter, die nicht bezuschlagt werden (Informationspflicht) und dem tatsächlichen Vertragsschluss (Zuschlag).
Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte
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