Vergabelexikon

Aufhebung der Ausschreibung

Ein Vergabeverfahren kann nicht nur durch die Erteilung des Zuschlags, sondern auch durch die Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers, das Vergabeverfahren aufzuheben, beendet werden. Eine Verpflichtung zur Auftragsvergabe besteht auch im Rahmen eines Vergabeverfahrens grundsätzlich nicht. Vergaberechtlich ist die Aufhebung eines Vergabeverfahrens nur unter bestimmten Voraussetzungen sanktionslos, d.h. ohne Schadensersatzpflichten, möglich (§ 63 VgV, § 17 EU VOB/A, § 48 UVgO).

Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte Partnerschaft

Lesen Sie mehr zum Thema “Aufhebung einer Ausschreibung” in unserem Blog.

Wichtige Begriffe einfach und verständlich erklärt

Werden Sie zum Experten

In unserem umfangreichen Lexikon haben wir alle wichtigen Begriffe für Sie gesammelt und leicht sowie einfach verständlich erklärt. Mehr als 200 Fachbegriffe stehen ihnen zur Verfügung, die wir fortlaufend um weitere ergänzen. So bleibt keine Frage offen.

Sie haben Fragen?

Kontakt

Wir sind gerne für Sie da. Nutzen Sie einfach dieses Kontaktformular oder rufen Sie uns an. Sie erreichen uns Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 17.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis 16.00 Uhr unter +49 345 122601-31.