Vergabelexikon
Aufhebung der Ausschreibung
Ein Vergabeverfahren kann nicht nur durch die Erteilung des Zuschlags, sondern auch durch die Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers, das Vergabeverfahren aufzuheben, beendet werden. Eine Verpflichtung zur Auftragsvergabe besteht auch im Rahmen eines Vergabeverfahrens grundsätzlich nicht. Vergaberechtlich ist die Aufhebung eines Vergabeverfahrens nur unter bestimmten Voraussetzungen sanktionslos, d.h. ohne Schadensersatzpflichten, möglich (§ 63 VgV, § 17 EU VOB/A, § 48 UVgO).
Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte Partnerschaft
Lesen Sie mehr zum Thema “Aufhebung einer Ausschreibung” in unserem Blog.
Sie haben Fragen?
Kontakt