Fachbeitrag

Das Preis-Leistungs-Verhältnis

Es gibt Ausschreibungen, bei denen ist der Angebotspreis das einzige Zuschlagskriterium. Das Preis-Leistungs-Verhältnis umfasst jedoch weit mehr als das Verhältnis von Angebotspreis zu angebotener Leistung. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses. Das Preis-Leistungsverhältnis ist kein feststehender Begriff. Es können neben dem Angebotspreis sonstige Kosten, Leistungsunterschiede sowie umweltbezogene und soziale Kriterien berücksichtigt werden.

Baukasten-Prinzip

Das Konzept des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses besagt, dass es zwei Baukästen gibt. Ein Baukasten enthält die Preisfaktoren. Neben dem Angebotspreis sind dies Kosten im Lebenszyklus eines Produkts, z.B. der finanziellen Aufwand für Betrieb und Wartung oder Entsorgungskosten. Im anderen Baukasten befinden sich die Leistungsfaktoren. Die aus den Baukästen ausgewählten Bausteine für Preis und Leistung werden ins Verhältnis gesetzt. Dabei sind Preis oder Kosten zwingend zu berücksichtigen.

Bei der Bewertung der Leistung können qualitative, umweltbezogene, innovative oder soziale Aspekte Berücksichtigung finden. Die Aufzählung der Kategorien der Zuschlagskriterien in § 127 Abs.1 und Abs.3 GWB ist nicht abschließend. Die Kriterien, auf die der öffentliche Auftraggeber für die Erteilung des Zuschlags zugreift, müssen mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen. Sie dürfen sich aber nicht auf die materielle Eigenschaften des Auftragsgegenstandes beziehen. Will der Auftraggeber etwa den Energieverbrauch von Kühlschränken bei der Angebotswertung berücksichtigen, kann er den Stromverbrauch auf der Kostenseite oder den Verbrauchswert als Leistungsmerkmal heranziehen.

Bedeutung des Angebotspreises

Der Preis als einziges Zuschlagskriterium eignet sich besonders gut bei der Beschaffung standardisierter Leistungen. Der eindeutigen Beschreibung der Leistung kommt dann besondere Bedeutung zu, um wesentliche Leistungsunterschiede auszuschließen. Bei der Beschaffung von nichtmarktüblichen, nicht standardisierten Leistungen ist die Aussagekraft von Preis und Kostenfaktoren für die Wirtschaftlichkeit begrenzt. Zur Ermittlung des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses werden weitere geeignete Zuschlagskriterien wie etwa Qualität, Zweckmäßigkeit, technischer Wert, Lieferfrist oder Ausführungsdauer herangezogen. Auch soziale Aspekte, wie etwa die Förderung der sozialen Integration von benachteiligten Personen oder der Berücksichtigung von Aspekten der Barrierefreiheit können vorgegeben werden. In diesen Fällen sollten der Preis mit mindestens mit 25% in die Bewertung des Preis-Leistungs-Verhältnisses eingehen.

Fazit

Das Preis-Leistungs-Verhältnis umfasst weit mehr Aspekte als den Angebotspreis. Der Angebotspreis bleibt ein wichtiges Zuschlagskriterium, stellt aber nur einen Teil der Kosten des Auftraggebers während der Nutzungsdauer eines Bauwerks oder einer Lieferleistung dar.

Es gibt Ausschreibungen, bei denen ist der Angebotspreis das einzige Zuschlagskriterium. Das Preis-Leistungs-Verhältnis umfasst jedoch weit mehr als das Verhältnis von Angebotspreis zu angebotener Leistung. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses. Das Preis-Leistungsverhältnis ist kein feststehender Begriff. Es können neben dem Angebotspreis sonstige Kosten, Leistungsunterschiede sowie umweltbezogene und soziale Kriterien berücksichtigt werden.

Baukasten-Prinzip

Das Konzept des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses besagt, dass es zwei Baukästen gibt. Ein Baukasten enthält die Preisfaktoren. Neben dem Angebotspreis sind dies Kosten im Lebenszyklus eines Produkts, z.B. der finanziellen Aufwand für Betrieb und Wartung oder Entsorgungskosten. Im anderen Baukasten befinden sich die Leistungsfaktoren. Die aus den Baukästen ausgewählten Bausteine für Preis und Leistung werden ins Verhältnis gesetzt. Dabei sind Preis oder Kosten zwingend zu berücksichtigen.

Bei der Bewertung der Leistung können qualitative, umweltbezogene, innovative oder soziale Aspekte Berücksichtigung finden. Die Aufzählung der Kategorien der Zuschlagskriterien in § 127 Abs.1 und Abs.3 GWB ist nicht abschließend. Die Kriterien, auf die der öffentliche Auftraggeber für die Erteilung des Zuschlags zugreift, müssen mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen. Sie dürfen sich aber nicht auf die materielle Eigenschaften des Auftragsgegenstandes beziehen. Will der Auftraggeber etwa den Energieverbrauch von Kühlschränken bei der Angebotswertung berücksichtigen, kann er den Stromverbrauch auf der Kostenseite oder den Verbrauchswert als Leistungsmerkmal heranziehen.

 

Bedeutung des Angebotspreises

Der Preis als einziges Zuschlagskriterium eignet sich besonders gut bei der Beschaffung standardisierter Leistungen. Der eindeutigen Beschreibung der Leistung kommt dann besondere Bedeutung zu, um wesentliche Leistungsunterschiede auszuschließen. Bei der Beschaffung von nichtmarktüblichen, nicht standardisierten Leistungen ist die Aussagekraft von Preis und Kostenfaktoren für die Wirtschaftlichkeit begrenzt. Zur Ermittlung des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses werden weitere geeignete Zuschlagskriterien wie etwa Qualität, Zweckmäßigkeit, technischer Wert, Lieferfrist oder Ausführungsdauer herangezogen. Auch soziale Aspekte, wie etwa die Förderung der sozialen Integration von benachteiligten Personen oder der Berücksichtigung von Aspekten der Barrierefreiheit können vorgegeben werden. In diesen Fällen sollten der Preis mit mindestens mit 25% in die Bewertung des Preis-Leistungs-Verhältnisses eingehen.

Fazit

Das Preis-Leistungs-Verhältnis umfasst weit mehr Aspekte als den Angebotspreis. Der Angebotspreis bleibt ein wichtiges Zuschlagskriterium, stellt aber nur einen Teil der Kosten des Auftraggebers während der Nutzungsdauer eines Bauwerks oder einer Lieferleistung dar.

Autor

Seit 20 Jahren ist Sönke Anders im Vergaberecht und im Baurecht anwaltlich tätig. Er ist Partner der Rechtsanwälte Thümmel, Schütze & Partner, Fachanwalt für Vergaberecht sowie Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Als Referent ist Sönke Anders in der Ausbildung angehender Fachanwälte für Vergaberecht tätig.

Wissen

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren

27.11.2024 | Fachbeitrag

So erkennen Sie, ob die Vertragslaufzeit zulässig ist!

Ist einer der Vertragspartner ein öffentlicher Auftraggeber, gelten für Vertragslaufzeiten eigene Gesetze. Diese sollten Sie auch als Bieter unbedingt kennen.
Mehr erfahren
25.10.2024 | Fachbeitrag

De-Facto-Vergabe: So können sich Bieter wehren

Bei einer De-Facto-Vergabe wird ein öffentlicher Auftrag ohne vorheriges Vergabeverfahren direkt vergeben. Das ist nicht erlaubt. So können Sie sich wehren.
Mehr erfahren
07.10.2024 | Fachbeitrag

6 Tipps, um passende Vergaben auszuwählen

Mit strukturierten Teilnahme-Entscheidungen konzentrieren Sie Ihre Kraft auf Ausschreibungen, bei denen sich die Teilnahme lohnt und erhöhen unmittelbar Ihre Gewinnchancen.
Mehr erfahren
22.08.2024 | Fachbeitrag

Preisrecht und Preisprüfung

Nicht jede Ausschreibung führt zu einem Marktpreis – entscheidend sind die Regelungen des öffentlichen Preisrechts.
Mehr erfahren
09.07.2024 | Fachbeitrag

So vermeiden Sie eine Rechnungskürzung!

Zweifel an fairen Preisen? Öffentliche Auftraggeber können Preisprüfungen beantragen, die oft zu Auftragskürzungen führen. Erfahren Sie, wie Sie sich davor schützen können!
Mehr erfahren
20.05.2024 | Fachbeitrag

Rechtsgrundlagen zur Aufhebung öffentlicher Ausschreibungen

Aufhebung von Vergabeverfahren: Wann sie möglich ist und was Bieter wissen müssen.
Mehr erfahren
23.04.2024 | Fachbeitrag

Eigenerklärungen, EEE, Präqualifikation und Besonderheiten bei zweistufigen Verfahren (Teil 2)

Optimieren Sie Ihre Vergabeerfolge: Umfassender Guide zu EEE, Präqualifikation und strategischer Nutzung von Eigenerklärungen im Vergaberecht
Mehr erfahren
26.03.2024 | Fachbeitrag

Nachweise zur Leistungsfähigkeit, Referenzen und Besonderheiten für Start-ups (Teil 1)

Erfahren Sie, wie Sie die Eignungsprüfung für öffentliche Aufträge meistern. Schlüsselkriterien und Tipps für den Erfolg in Vergabeverfahren
Mehr erfahren
19.02.2024 | Fachbeitrag

Die rechtssichere Baudokumentation: Must-Have für jedes Bauprojekt!

Warum eine umfassende Baudokumentation in Bauprojekten unverzichtbar ist und wie sie rechtssichere Abrechnungen und erfolgreiche Projekte sichert
Mehr erfahren
19.01.2024 | Fachbeitrag

eRechnung: Pflicht soll auch im B2B schnell kommen!

In Deutschland soll es ab 2025 im B2B-Geschäft nur noch eRechnungen geben. Lesen Sie jetzt, was das konkret bedeutet, wer davon betroffen ist und was sie tun müssen.
Mehr erfahren
Zum Wissensbereich