VgV
Die Vergabeverordnung ist eine Rechtsverordnung. Ihr Anwendungsbereich umfasst die Vergabe von sämtlichen öffentlichen Aufträgen, die nicht der Sektorenvergabeverordnung (SektVO), der Verteidigungsvergabeverordnung (VSVgV) und der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) unterfallen. Für Bauaufträge verweist die sie zudem auf die VOB/A, 2. Abschnitt. Was vormals in der VOL/A, 2. Abschnitt und der VOF geregelt war, ist durch die Vergaberechtsreform 2016 weitestgehend in die VgV übertragen worden. Die VOL/A, 2. Abschnitt und die VOF gibt es seit 18. April 2016 nicht mehr.
Zur aktuellen Fassung der VgV, der SektVO und der VSVgV gelangen Sie in unserer Rubrik Vergaberecht.
Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte
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