Beschränkte Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung
Laut Vergaberecht müssen öffentliche Auftraggeber ihre zu vergebenden Aufträge öffentlich ausschreiben, damit jedes geeignete Unternehmen sich bewerben kann. Wettbewerb und Wirtschaftlichkeit sind hierbei das Anliegen. Aber: Vielfach sind Auftragsvergaben im Rahmen beschränkter Ausschreibungen für Bieter besonders interessant, die eher von Kommunen als von Ländern erteilt werden.
Für solche Verfahren sind vorrangig die spezifischen Leistungen der bietenden Firma entscheidend. Der Vorteil aus Bietersicht von beschränkten Ausschreibungen: Der Wettbewerb ist geringer, die Zuschlagschance höher.
Voraussetzungen beschränkte Ausschreibung
Sowohl unter- als auch oberhalb der EU-Schwellenwerte gibt es Wertgrenzen, bis zu denen die Wahl für die Verfahrensart beschränkte Ausschreibung bzw. nichtoffenes Verfahren (oberhalb der EU-Schwellenwerte) zulässig ist. In beiden Fällen wird nur eine eingeschränkte Anzahl von Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Diese haben in der Regel zuvor an einem Teilnahmewettbewerb teilgenommen, der öffentlich ausgeschrieben wird. Innerhalb des Teilnahmewettbewerbs weisen sie ihre Eignung nach und der Auftraggeber wählt aus den Teilnehmern des Wettbewerbs die geeigneten Unternehmen aus. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es aber auch möglich keinen vorangegangenen Teilnahmewettbewerb durchzuführen. Dies ist zulässig, wenn:
- kein annehmbares Ergebnis brachte,
- für Auftraggeber oder Bewerber einen unverhältnismäßigen Aufwand im Vergleich zum erzielten Nutzen oder Auftragswert verursachen würde,
- aus anderen Gründen wie Dringlichkeit oder Geheimhaltungsnotwendigkeit unzweckmäßig ist.
Achtung: „Eilbedürftigkeit“ ist regelmäßig kein Grund für eine beschränkte Ausschreibung.
Auswahl der Unternehmen
Führen Auftraggeber eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb durch, ist es zwingend erforderlich, dass der Vergabestelle die Unternehmen bereits bekannt sind. Hierfür kann man entweder auf Unternehmen zurückgreifen, deren Arbeit man durch vorangegangene Ausschreibungen kennt oder Auftraggeber führen eine Markterkundung durch. Eine weitere Möglichkeit, wenn auch etwas aufwändiger, ist die Recherche in der Präqualifizierungsdatenbank PQ-Bau oder im Amtlichen Verzeichnis (für Liefer- und Dienstleistungen). Oftmals gehen interessierte Unternehmen auch direkt auf die Vergabestelle zu und bitten um Aufnahme in die entsprechenden Listen, aus denen die Unternehmen für eine beschränkte Ausschreibung ausgewählt werden.
Vergaberecht
Vergabelexikon
Projektant, CPV-Code, ungewöhnliches Wagnis oder Ausschreibungsreife: Das Vergaberecht enthält zahlreiche Fachbegriffe, die auf den ersten Blick nicht selbsterklärend sind.
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